VERFASSUNG DES STAATES
Verabschiedet im Geiste der Freiheit, der Gerechtigkeit und des Friedens
Präambel
Wir, die Regierung von Rapid Falls im Jahre des Herrn 1899, in dem Streben nach einer gerechten Ordnung, gegründet auf den unveräußerlichen Rechten auf Leben, Freiheit, Eigentum und das Streben nach Glück, setzen diese Verfassung ein, auf dass Friede, Gerechtigkeit und die Freiheit aller Menschen gewahrt bleiben mögen.
Artikel I – Die Rechte des Einzelnen
§1 – Unantastbarkeit des Lebens
Jeder Bürger hat das Recht auf Leben und dessen Unversehrtheit. Das Leben ist das oberste Gut und ist jederzeit zu schützen und zu wahren.
§2 – Freiheit der Person
Die Freiheit jedes Bürgers ist unverletzlich. Niemand darf willkürlich festgenommen, eingesperrt oder zur Arbeit gezwungen werden,
es sei denn durch ein gerechtes Gerichtsurteil.
§3 – Freiheit des Geistes und des Wortes
Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift oder Bild frei zu äußern, sofern dabei nicht das Recht anderer verletzt
oder zur Gewalt aufgerufen wird.
§4 – Eigentumsschutz
Das Eigentum eines jeden ist heilig. Es darf nur durch gesetzliches Verfahren und gegen gerechte Entschädigung entzogen oder beschädigt werden.
§5 – Streben nach Glück
Jeder Bürger hat das Recht, sein Leben nach eigenem Ermessen zu gestalten, sofern er damit nicht die Rechte anderer verletzt
oder gegen das Gesetz handelt.
Artikel II – Recht und Ordnung
§1 – Rechtsprechung
Die Gerichtsbarkeit liegt bei unabhängigen Richtern, die nach bestem Wissen und Gewissen und gemäß dieser Verfassung urteilen.
§2 – Unschuldsvermutung
Jeder Angeklagte gilt als unschuldig, bis seine Schuld in einem öffentlichen Verfahren bewiesen ist.
§3 – Recht auf Verteidigung
Jedem Angeklagten steht das Recht auf rechtliche Verteidigung und auf ein faires Verfahren zu.
Artikel III – Verwaltung & Gewaltenteilung
§1 – Gewaltenteilung
Die Macht im Staate teilt sich auf in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Vollzug.
Keine dieser Gewalten darf die anderen unrechtmäßig beeinflussen.
§2 – Amtstreue
Alle Amtsträger sind dem Gesetz und dem Volk verpflichtet. Sie schwören, diese Verfassung zu achten und zu verteidigen.
Artikel IV – Öffentliche Ordnung & Schutz
§1 – Schutz der Gemeinschaft
Der Staat wahrt die Sicherheit seiner Bürger durch Sheriff, Marshal und andere Ordnungshüter, die unter dem Gesetz handeln.
§2 – Recht auf Waffenbesitz
Bürger haben das Recht, Waffen zu tragen zur Selbstverteidigung, zum Schutz ihres Eigentums und zur Wahrung der Ordnung,
sofern sie damit kein Unrecht begehen.
Artikel V – Schlussbestimmungen
§1 – Gültigkeit dieser Verfassung
Diese Verfassung tritt in Kraft, sobald sie von der Gemeinschaft angenommen wird,
und bleibt bindend für alle, die unter ihrem Schutz leben.
§2 – Änderung der Verfassung
Änderungen dieser Verfassung bedürfen einer Zweidrittelmehrheit des gewählten Rates oder einer Volksversammlung.
§3 – Vorrang des Rechts
Kein Gesetz, keine Anordnung, kein Befehl steht über dieser Verfassung.